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Amtliche Bekanntmachungen

03.02.2011

Einleitung von Voruntersuchungen nach § 141 BauGB zur Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Trier-Feyen, ehem. Kaserne Castelnau“.
Der Rat der Stadt Trier hat in seiner Sitzung am 02.02.2011 beschlossen, zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit und zur Vorbereitung der förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet (Sanierungssatzung) für den im vorstehenden Lageplan gekennzeichneten Bereich „Trier-Feyen, ehem. Kaserne Castelnau“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.
Hinweise
Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige Betroffene werden bereits im Rahmen der Voruntersuchungen beteiligt (§ 137 BauGB, Mitwirkung der Betroffenen). Sie sollen ebenso wie die öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB) bei der Vorbereitung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme mitwirken. Auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB wird hingewiesen.
Dieser Beschluss legt den Bereich noch nicht förmlich als Sanierungsgebiet fest; hierfür dienen die Voruntersuchungen als entsprechende Beurteilungsgrundlage. Danach erfolgt die Abgrenzung mit der Festlegung der Sanierungsziele, die in der Sanierungssatzung der Stadt Trier vom Stadtrat beschlossen werden.
Im Untersuchungsbereich können gemäß § 141 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 15 BauGB die Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB und der Beseitigung baulicher Anlagen befristet zurückgestellt werden. Sofern kein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist, können solche Vorhaben befristet vorläufig untersagt werden; dabei steht die vorläufige Untersagung der Zurückstellung gleich.
Der Lageplan kann eingesehen und weitere Auskünfte können während der allgemeinen Dienstzeiten von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr (freitags 9 bis 12 Uhr) bei der Stadtverwaltung Trier, Stadtplanungsamt, Kaiserstraße 18, Verwaltungsgebäude V, 1. Obergeschoss, Zimmer 106 eingesehen werden. Nach telefonischer Terminvereinbarung, Tel. 718-1619, ist auch eine Einsichtnahme außerhalb der angeführten Zeiten möglich.
Trier, den 03.02.2011
Der Oberbürgermeister
Klaus Jensen

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